In der Energiewirtschaft wurden im Jahr 2017 deutschlandweit 308 Millionen Tonnen CO2 emittiert. Diese Menge entspricht ca. 39 Prozent der gesamten deutschen CO2 Emissionen[1]. Mit Energiewirtschaft ist hier immer sämtliche Energieerzeugung die ins öffentliche Netz geht gemeint. Für das Jahr 2018 liegen bisher nur Schätzungen vor. Diesen zufolge entstanden 299.3 Millionen Tonnen CO2 (rund 35% der gesamten deutschen Emissionen) im Bereich der Energiewirtschaft [2]. Entsprechend gibt es auch für das Jahr 2019 bisher keine endgültigen Zahlen. Nach ersten Schätzungen von Agora → Energiewende sanken die CO2-Emissionen der Energieerzeugung jedoch auf 223 Millionen Tonnen CO2. Das sind rund 27,5 % aller CO2-Emissionen in Deutschland. Die Anteile an der Stromerzeugung sind nach diesen Schätzungen für erneuerbare Energien rund 40 %, für Steinkohle und Erdgas rund 22 %, für Braunkohle rund 19 % und für Kernkraft rund 12 %. Gleichzeitig ist die Verstromung von Braunkohle für mehr als die Hälfte (116 mio t) der CO2-Emissionen aus der Stromerzeugung verantwortlich[3].
Um die - vor allem in der Energiewirtschaft notwendigen - drastischen Einsparungen der THG-Emissionen zu erreichen, muss eine rasche und fundamentale → Energiewende erfolgen. Der wichtigste Schritt hierbei ist der rasche Ausstieg aus fossilen Energieträgern, insbesondere aus der Nutzung von Braunkohle. Die dadurch entstehenden Einbußen in der Stromerzeugung können teilweise durch den Ausbau erneuerbarer Energien abgefangen werden, jedoch ist eine Reduzierung des Energieverbrauchs unvermeidbar. Dieser ist nicht verhandelbar: Einerseits sind dem Ausbau der erneuerbaren Energien technische und wirtschaftliche Grenzen gesetzt (die allerdings momentan nicht ausgeschöpft werden). Andererseits ist ein Festhalten an fossilen Energieträgern angesichts des (abhängig von der Art der Berechnung) schon überzogenen oder nahezu ausgeschöpften CO2e-Budgets keine Option. Ebensowenig der zwischenzeitliche Stromimport, da die Nachbarländer Deutschlands größtenteils noch langsamer im Ausbau erneuerbarer Energien sind. Damit die verbleibenden Energieressourcen gerecht verteilt werden, es also nicht zur ausschließlichen Befriedigung der zahlungskräftigsten (Energie)Bedürfnisse und damit zu Energiearmut kommt, ist eine weitreichende Demokratisierung der Energieökonomie unumgänglich. (Näheres dazu im nächsten Abschnitt)
Das Prinzip der Energiedemokratie beschreibt eine kollektiv organisierte und dezentrale Energieversorgung auf der Basis erneuerbarer Energien. Dabei richten sich die technische Umsetzung, die Menge der erzeugten Energie und deren Verwendung nach dem kollektiv ausgehandelten Bedarf. Somit ist die Partizipation und Mitbestimmung der Verbraucher*innen, die ihre Entscheidungen → basisdemokratisch treffen, grundlegend. Durch eine regionale Verankerung und Mitbestimmung werden alle Bürger*innen die getroffenen Entscheidungen mittragen. Die Mitbestimmung von Bürger*innen kann beispielsweise durch Energiegenossenschaften oder durch partizipative Diskussionsformen innerhalb von Kommunen stattfinden. Dies ermöglicht, dass Nutzen und Kosten gerecht aufgeteilt werden. Energieversorgung kann durch Bürger*innenenergie also sozial und ökologisch gestaltet werden.