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Energiedemokratie

Stärkung von Energiegenossenschaften

Was ist das Problem?

Bürger*innen haben wesentlich zum Ausbau der Erneuerbaren Energien beigetragen. Ab 2007 kam es vermehrt zu Neugründungen von Energiegenossenschaften in denen gemeinschaftlich Erneuerbare-Energien-Anlagen geplant, finanziert und betrieben werden[1]. Die Tatsache, dass Neugründungen ab 2014 wegen der sich verschlechternden Rahmenbedingungen deutlich abnahmen, stellt einen weithin erfolgreichen Teil der deutschen → Energiewende infrage – schließlich geht ein Großteil des Ausbaus der Erneuerbaren Energien auf das Engagement dieser Bürgergemeinschaften zurück[2].

Was ist die Maßnahme?

Um die Rahmenbedingungen für Energiegenossenschaften und andere Bürger*-Gemeinschaften zu verbessern, sind politische Reformen notwendig. Da Genossenschaften das Geld ihrer Mitglieder verwalten, haben sie kein Risikokapital und sind somit nicht in der Lage, in großem Stil an Ausschreibungen für Vergütungen teilzunehmen[3]. Die Reformen des EEG in den letzten Jahren haben Projekte komplizierter und komplexer gemacht. Um das Engagement von Bürger*innen am Leben zu halten bzw. weiter zu ermutigen, müssen die Rahmenbedingungen (wieder) vereinfacht werden.

Wie kann die Umsetzung aussehen?

Die EU-Regeln erlauben beispielsweise, dass Windparks unter 18 MW von der Ausschreibungspflicht ausgenommen werden[4] –  würde die deutsche Bundesregierung dies in nationale Gesetze umsetzen, könnten Genossenschaften auch ohne Risikokapital wieder mehr Projekte in dem Bereich umsetzen. Auch bei Mieterstrom-Projekten (s. Maßnahme Quartiersversorgung) müssen die Regeln vereinfacht werden. Aktuell erweckt es den Eindruck, dass die Politik dezentrale, bürgergetriebene → Energiewende-Projekte ausbremsen möchte, anstatt sie zu unterstützen.

Wie wird damit dem Klimawandel entgegen gewirkt?

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist zentral für den Kampf gegen die Klimakrise, weil dadurch fossile Energieträger ersetzt werden, die bei ihrer Nutzung kontinuierlich Treibhausgase ausstoßen. 

Welche anderen Effekte hat die Maßnahme?

Energiegenossenschaften treiben nicht nur quantitativ den Ausbau der erneuerbaren Energien voran, sondern sie haben auch soziale und ökonomische Vorteile. Das Bündnis Bürgerenergie hat die Vorteile ausführlich recherchiert und in einer Broschüre zusammengestellt[5]. Hier eine Übersicht:

  • Integration in nachhaltige Wirtschaftsprozesse: Bürger*innen holen sich die Entscheidungs- und Handlungsmöglichkeiten, die zuvor bei großen Konzernen lagen, zurück und werden dabei nicht von Gewinnmaximierung geleitet, sondern stellen ihr Handeln in den Kontext gesellschaftlicher Motive.
  • Erhöhung des gesellschaftlichen Engagements im Energiesektor: Der Einsatz der Bürger*innen und seine Effekte wirken sich nicht nur positiv auf die Umsetzung konkreter Erneuerbare-Energien-Projekte vor Ort aus, sondern nutzen auch der gesamten Gesellschaft.
  • Akzeptanz von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen stärken: Mittendrin statt nicht dabei! Für den langfristigen Erfolg der → Energiewende ist eine hohe Identifikation und Akzeptanz notwendig. Der Akzeptanz-Effekt entsteht vor allem dann, wenn Bürger*innen frühzeitig und aktiv an die Entscheidungen und Planungen eingebunden werden.
  • Mitbestimmung und Transparenz: Transparenz und Mitbestimmung sind Kernbestandteile des genossenschaftlichen Gedankens: Das Prinzip von Genossenschaften ist, dass jedes Mitglied eine Stimme hat - unabhängig von der Höhe seiner geleisteten Einlage. Um über Projekte gemeinsam entscheiden zu können, ist eine transparente Diskussion unter den Genossenschaftsmitgliedern unabdingbar.
  • Identitätsbildung: Mein Haus, meine Gemeinde, meine Ökostrom-Anlage. Wer sich direkt an → Energiewende-Projekten in seiner Gemeinde beteiligt, fühlt sich dem Projekt und seiner Kommune auch emotional und ideell stärker verbunden.
  • Erhöhung der Akteursvielfalt: Der Energiemarkt wird demokratischer und die marktbeherrschende Stellung der großen Energiekonzerne geht zurück.
  • Realisierung bestimmter Anlagen nur durch Bürgerenergie: Das Know-How der Bürger*innen vor Ort spart Kosten, welche große Investoren oft scheuen.
  • Aufbau und Professionalisierung eines neuen Wirtschaftszweigs: Bürger*innen werden zu Tüftlern und Geburtshelfern der Ernergiewende.
  • Regionale Wertschöpfung: Das Geld der Bürger*innen arbeitet vor Ort und bleibt in der Region.
  • Schaffung und Erhalt von Arbeitsplätzen: Zwar findet bisher in den Projekten der Bürgerenergie auf ehrenamtlicher Ebene statt – bei der Realisierung wird Bürgerenergie allerdings zunehmend professionalisiert. Ob dies als 'Jobmotor' im klassischen Sinn oder als Chance für das finanzielle Absichern dieser Tätigkeiten in Commoning-Strukturen angesehen wird, kann in jedem Projekt neu entschieden werden.

Wie schnell kann die Maßnahme umgesetzt werden und wie schnell zeigt sie Wirkung?

Der Ball liegt hier klar bei der Politik. Energiegenossenschaften haben in den letzten 15 Jahren Strukturen aufgebaut, mit denen sie trotz widriger Umstände die → Energiewende vorangetrieben haben. Jede Verbesserung der Rahmenbedingungen hat direkt einen positiven Effekt, weil die Bürger*innen einfacher, effizienter und wirtschaftlicher ihre Projekte umsetzen können.

Weiterführende Literatur, Quellen

  1. Jakob R. Müller, Lars Holstenkamp: Zum Stand von Energiegenossenschaften in Deutschland (2015, abgerufen am 01.03.2020) https://www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/downloads/Studien/Studie_Zum_Stand_von_Energiegenossenschaften_in_Deutschland_Leuphana.pdf
  2. Ethik - Kommission Sichere Energieversorgung: Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft (2011, abgerufen am 01.03.2020) https://www.nachhaltigkeitsrat.de/wp-content/uploads/migration/documents/2011-05-30-abschlussbericht-ethikkommission_property_publicationFile.pdf
  3. Hinrich Neumann: Ausschreibungen hemmen Energiegenossenschaften (2019, abgerufen am 01.03.2020) https://www.topagrar.com/energie/news/ausschreibungen-hemmen-energiegenossenschaften-11611588.html
  4. Fachagentur Windenergie an Land: Wettbewerbskommissarin sieht Obergrenze für Befreiung von Ausschreibungen bei 18 MW Windenergieleistung. (2016, abgerufen am 01.03.2020) https://www.fachagentur-windenergie.de/aktuell/detail/eu-praezisiert-de-minimis-regelung.html
  5. Bündniss Bürgerenergie e.V. (BBEn): Das bringt Bürgerenergie. 10 gute Gründe für eine breite Akteursvielfalt (2015, abgerufen am 01.03.2020) https://www.buendnis-buergerenergie.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_Nutzeffekte_von_Buergerenergie_17092015.pdf

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