Unterstützen
Energiedemokratie

Kohleausstieg

Was ist die Maßnahme?

Jährlich wird ein Viertel der Kohle-Leistung (installierte Leistung) abgeschaltet und stillgelegt, beginnend 2020, bis 2023 alle Kohlekraftwerke vom Netz sind (außer Datteln 4). Die abgebauten Stromerzeugungskapazität wir ausgeglichen durch flexbile Erzeugung und flexiblen Verbrauch bei Großabnehmer*innen. Datteln 4 darf auf Grund seiner beeindruckenden Effizienz bis 2035 am Netz bleiben und wird dem Wirtschaftsminister zu Ehren in „Peter-Altmaier-Gedenkkraftwerk“ umbenannt.

Abschaltplan

  • 2020 - das dreckigste Viertel Kohlekraft (Braunkohle, alte Steinkohle)
  • 2021 - das nächstdreckige Viertel geht vom Netz (rest Braunkohle, Steinkohle)
  • 2022 - das nächstdreckige Viertel geht vom Netz
  • 2023 - das letzte Viertel geht vom Netz – alle außer das Peter-Altmaier-Gedenkkraftwerk.
  • 2035 - das Peter-Altmaier-Gedenkkraftwerk geht vom Netz – drei Jahre früher als ursprünglich geplant (die Setzerin erlaubt sich an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass es sich hier um einen Witz handelt! Datteln hätte nie ans Netz gehen dürfen!).

Ausgleichsmaßnahmen:

  1. Erhöhung der Flexiblität auf Seiten der Stromerzeugung durch Zubau von Gaskraftwerken im Umfang von 5 bis 10 GW installierter Leistung. Wenn möglich weniger bzw. durch Speicherkraftwerke oder Erneuerbare statt Erdgas.
  2. Erhöhung der Flexibilität auf der Verbrauchsseite: Große Verbraucher*innen (zunächst ab 10 MWh Jahresverbrauch, ab 2022 ab 1 MWh Jahresverbrauch) stellen ihre Produktionsanlagen in Zeiten von wenig Stromerzeugung ab. Dazu werden sie „ermuntert“ (finanzielle Anreize + gesetzlicher Zwang), ihren Stromverbrauch als „abschaltbare Lasten“ vorzuhalten, also ihre Produktion flexibel um die Verfügbarkeit von (günstigem) Strom herum zu organisieren.

Das Abschalten von Lasten hat dabei Vorrang vor dem Einschalten von (fossilen) Erdgaskraftwerken.

Abschaltbare Lasten sind ebenfalls nicht neu, sondern bereits Teil des heutigen Strommarkt-Designs und beim Betrieb der Netze bereits üblich1]: Die Bundesnetzagentur schreibt unter dem Begriff der "Regelleistung" abschaltbare Lasten im Umfang von derzeit zwei mal 750 Megawatt aus; die beteiligten Betriebe verpflichten sich, diese durch die Netzbetreiber steuerbar innerhalb von wenigen Millisekunden bzw. 15 Minuten auszuschalten oder zu drosseln.[2] Diese Praxis wäre also auszuweiten auf längere Zeiträume und auf mehr Stromverbraucher*innen, bzw. wäre für große Verbraucher*innen verpflichtend zu machen. Bayer, Volkswagen, Opel oder Rheinmetall, Chemieindustrie, Stahlwerke und Aluminiumwerke würden dann an drei oder fünf Tagen im Jahr ihre Produktion an energie-intensiven Standorten drosseln und könnten Wartungsarbeiten ausführen oder die Belegschaft zuhause lassen. Aufgrund dessen, dass die Erzeugung von erneuerbarem Strom aus Wind und Sonne sich sehr gut vorhersagen lässt, wüssten die jeweiligen Betriebe 72 bis 24 Stunden vorher Bescheid. Dies stellt keine unnötigen oder unzumutbaren Härten für die Unternehmen oder die Belegschaften dar.

CO2-Einsparung: Abschätzung

Im Jahr 2017* war allein die Kohle verantwortlich für 249 Millionen Tonnen CO2 Emissionen oder rund 71 % der CO2-Emissionen im Stromsektor bzw. 32,5 % der energiebedingten Emissionen in Deutschland (insgesamt 766 mio t)[3]. Eine Umsetzung des Abschaltplans würde daher kurzfristig zu einer sehr erheblichen Verminderung der CO2-Emissionen im Stromsektor führen und mittelfristig zu einer Verminderung im Umfang von 249 mio t CO2. Da die Kohle teilweise durch Gas ersetzt würde, wäre zu erwarten, dass bis zum verstärkten Ausbau von erneuerbaren Energiequellen noch nicht die volle Reduktion verwirklicht werden kann, denn Erdgas verursacht ebenfalls Treibhausgas-Emissionen durch Herstellung, Transport und Verbrennung. Dieser Abschaltplan sieht vor, dass Erdgas nur als "Lückenfüller" herangezogen werden soll und in dieser Funktion der Abschaltung von Lasten (= große Stromverbraucher) nachgeordnet sein soll. Wie gut das flexible, vom Stromangebot abhängige Zu- und Abschalten von großen und mittleren Lasten funktioniert, ist noch nicht erprobt, daher kann noch nicht abgeschätzt werden, wie oft und wie viele Gaskraftwerke werden einspringen müssen. Theoretisch kann diese Maßnahme aber sogar zur kurz- und mittelfristigen Reduktion vom fossilen Energieträger Gas führen, da Gas eben dem Abschalten von Großverbraucher*innen nachgeordnet werden soll. Dies hängt auch davon ab, wie gut und wie schnell der Ausbau von erneuerbaren Energien vorangeht. (*Der Bezug auf 2017 ist sinnvoll, da 2018 und 2019 die Kohlekraftwerke aufgrund von milden Wintern und niedrigem Gaspreis weniger stark ausgelastet waren, als ihre normale Kapazität es zulassen würde. Das muss beides in Zukunft nicht so bleiben.)

Wie wird damit dem Klimawandel entgegen gewirkt?

Kohle ist extrem ineffizient; der schnelle Kohleausstieg ist die wichtigste Einzelmaßnahme für Klimaschutz. Das Einsparpotenzial beträgt in Deutschland bis zu 250 mio t CO2. Durch den zeitweisen Ersatz mit (Erd-)Gaskraftwerken werden die Emissionen nicht direkt auf Null reduziert. Da die Gaskraftwerke flexibler sind, dienen sie vor allem als Reserve und kommen nur an jenen Tagen und Stunden zum Einsatz, an denen nicht genug Strom aus erneuerbaren Energiequellen verfügbar ist bzw. die flexible Abschaltung von Lasten die Stromnachfrage nicht ausreichend senkt. Perspektivisch wäre zu hoffen, dass das Gas bald durch Power-to-Gas-Verfahren mit erneuerbarem Strom erzeugt werden kann, so könnte mittelfristig fossiles Erdgas durch weitgehend „CO2-neutrales“ Gas ersetzt werden.

Bezüge zu anderen Maßnahmen

Übergangsweise – bis zum dezentralen [Ausbau Erneuerbarer Energien – würde Deutschland mehr Strom importieren als exportieren. Notwendige Energiesparmaßnahmen, Smarte Netze und die Umstellung auf eine "niedrig-Energie"-Arbeits- und Lebensweise in allen anderen Sektoren sollten mittelfristig den Stromverbrauch senken. Ein progressiver Stomtarif könnte, vor allem als Sofortmaßnahme, starke Einspareffekte gerecht verwirklichen. Neben Maßnahmen, die den Strukturwandel in den stark betroffenen Regionen begleiten, ist ein Grundeinkommensmodellprojekt denkbar.

Weiterführende Literatur, Quellen

  1. Bundesnetzagentur: Abschaltbare Lasten (abgerufen am 16.2.2020) https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/Engpassmanagement/AbLaV/AbschbareLasten_node.html
  2. 50Hertz Transmission GmbH: Abschaltbare Lasten (abgerufen am 16.2.2020) https://www.regelleistung.net/ext/static/abla
  3. Umweltbundesamt: Daten und Fakten zu Braun- und Steinkohlen, S. 31 ff. (2017, abgerufen am 25.2.2020) https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/1410/publikationen/171207_uba_hg_braunsteinkohle_bf.pdf

Diese Maßnahme steht unter der Lizenz „CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication“