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Gerechte Reproduktion, Produktion und Konsumtion

Stärkung von Demokratie und gesellschaftlicher Teilhabe

Was ist das Problem?

Das bestehende politische System ist stark durch Nichtteilnahme und Ausgrenzung vieler Menschen an Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen, vermachtete Entscheidungsstrukturen, kurzfristiges Denken sowie durch eine weitgehende Externalisierung sozialer und ökologischer Kosten geprägt. Die Festschreibung der „Nachhaltigkeit“ als Staatsziel in Artikel 20a des Grundgesetzes, dass der Staat auch in Verantwortung für die nachfolgenden Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen schützt, hat nicht ausreichend zur Erhaltung der Umwelt und globaler Gerechtigkeit geführt.

Was ist die Maßnahme?

  • Stärkung basisdemokratischer Aushandlungs- und Entscheidungsstrukturen (→ Basisdemokratie).
  • Ausreichende zeitliche und materielle Absicherung der Teilnahme an demokratischen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen.

Wie kann die Umsetzung aussehen?

  • Stärkung basisdemokratischer Aushandlungs- und Entscheidungsstrukturen (z. B. durch Aufbau vernetzter Commoningstrukturen, u.a. in Form dezentraler Klima-, Care-, Ernährungs- (etc.) Räte)
  • Promotion des Artikel 20a GG von einem Staatsziel zu einem einklagbaren Grundrecht auf Nachhaltigkeit
  • Einrichtung eines basisdemokratisch legitimierten „Zukunftsrats“, der ein Vetorecht bei nicht-nachhaltigen Vorhaben erhält
  • Etablierung einer Ombudsperson (Person mit unparteiischer Schiedsrichter*innenfunktion) für die Interessenvertretung künftiger Generationen
  • Verpflichtendes Lobbyregister
  • dreijährige Karenzzeit, in der ein Wechsel von Politiker*innen in Lobbytätigkeiten generell verboten ist
  • transparentere und kontrollierte Regulierung der Parteienfinanzierung
  • keine Beschäftigung externer Mitarbeiter*innen aus der Wirtschaft in den Ministerien (Lobbycontrol 2016)
  • Ausweitung des Verbandsklagerechts für gemeinnützige Nichtregierungsorganisationen (NRO) auf Bundesebene
  • mehr Rechtssicherheit für politische Willensbildung: Die Abgabenordnung muss so geändert werden, dass die politische Willensbildung durch zivilgesellschaftliche Organisationen den angemessenen Rechtsrahmen erhält und alle entsprechenden Ziele als gemeinnützig anerkannt werden (Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung 2017)
  • Bevorzugung von gemeinnützigen Organisationen bei Vermietung und dem Verkauf öffentlicher Gebäude
  • Ausreichende zeitliche und materielle Absicherung der Teilnahme an demokratischen Aushandlungs- und Entscheidungsprozessen (z. B. durch Verkürzung der Erwerbsarbeitszeit, Grund- und Maximaleinkommen, Ausbau sozialer Infrastrukturen, etc.)

Weiterführende Literatur, Quellen?

  1. Hanna Ketterer und Karina Becker (Hrsg.) (2018): Was stimmt nicht mit der Demokratie? - Eine Debatte mit Klaus Dörre, Nancy Fraser, Stephan Lessenich und Hartmut Rosa
  2. Bauman, Zygmunt (2000): Die Krise der Politik. Fluch und Chance einer neuen Öffentlichkeit, Hamburg.
  3. Katja Kipping: Grundeinkommen als Demokratiepauschale (abgerufen am 2.3.2020) https://www.katja-kipping.de/de/article/1223.grundeinkommen-als-demokratiepauschale.html
  4. Bundesamt für Justiz: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - Artikel 20a (abgerufen am 2.3.2020) https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20a.html

Diese Maßnahme steht unter der Lizenz „CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication“