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Globale Gerechtigkeit und Intersektionalität

Einklagen des Rechts auf Zukunft

Recht auf Zukunft vor dem Bundesverfassungsgericht einzuklagen: Art.20a GG (Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen). Der Staat schützt, auch in Verantwortung für die künftigen Generationen, die natürlichen Lebensgrundlagen für Menschen und Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

Weiterführende Literatur, Quellen


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