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Mobilitätsgerechtigkeit

Steuerbevorteilung der Flugindustrie aufheben

Was ist das Problem?

Obwohl der Flugverkehr die klimaschädlichste Transportform ist, profitiert die Luftfahrtindustrie von einer Reihe steuerlicher Vorteile. Dazu gehört, dass Kerosin von der Energiesteuer ausgenommen ist und auf internationale Flugtickets keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Laut Umweltbundesamt belaufen sich diese → Subventionen auf mehr als zwölf Milliarden Euro jährlich.

Was ist die Maßnahme?

Einführung einer Kerosinbesteuerung und weiterer Maßnahmen, die die bestehende steuerliche Bevorteilung des Flugverkehrs aufheben.

Wie kann die Umsetzung aussehen?

Die gegenwärtige Bevorteilung des Flugverkehrs im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern kann durch verschiedene Maßnahmen beseitigt werden. Da der Großteil des Flugverkehrs grenzüberschreitend stattfindet, sind dazu längerfristig Abkommen auf internationaler Ebene nötig. Doch auch auf nationaler Ebene kann in der Zwischenzeit gehandelt werden. Die folgenden Maßnahmen können Bestandteile einer effektiven Besteuerung sein:

  • Erhöhung der Luftverkehrsabgabe, deren Höhe in keinem Verhältnis zur derzeitigen steuerlichen Bevorteilung des Flugverkehrs steht
  • Einführung einer Kerosinsteuer auf Inlandsflüge
  • Verhandlung bilateraler Abkommen mit europäischen Partnerländern zur Kerosinbesteuerung
  • Einführung einer Kerosinsteuer und Mehrwertsteuer für Flugreisen auf EU-Ebene. Wichtig ist dabei, dass die Höhe der Besteuerung auch die klimaschädlichen Effekte des Flugverkehrs berücksichtigt, die jenseits von CO2 bei der Verbrennung von Flugbenzin entstehen (z.B. Ozonbildung, Zirruswolken und Kondensstreifen).

Wie wird damit dem Klimawandel entgegen gewirkt?

Signifikante Reduktion des Flugverkehrs durch erhöhte Ticketpreise.

Welche anderen Effekte hat die Maßnahme?

Neben der Reduktion des klimaschädlichen Flugverkehrs stehen durch die Beseitigung dieser umweltschädlichen Subventionen steuerliche Mehreinnahmen zur Verfügung. Diese können beipielsweise für den Ausbau des Bahnnetzes und des öffentlichen Nahverkehrs eingesetzt werden, oder in die internationale Zusammenarbeit im Bereich des Klimaschutzes fließen.

Wie schnell kann die Maßnahme umgesetzt werden?

Die Besteuerung von Kerosin ist für Inlandsflüge bereits heute problemlos möglich, die Mehrwertsteuer wird hier bereits erhoben. Eine einheitliche Lösung auf EU-Ebene stößt bisher auf den Widerstand einzelner Staaten, ist aber prinzipiell möglich. Allerdings kann die Bundesregierung für Flugverbindungen innerhalb der EU schon jetzt bilaterale Abkommen mit Partnerländern zur Kerosinbesteuerung eingehen. In der Zwischenzeit kann die Luftverkehrsabgabe entsprechend angehoben werden.

Bezüge zu anderen Maßnahmen

Zusätzlich zur Abschaffung der steuerlichen Vorteile des Flugverkehrs kann eine Vielflieger*innenabgabe erhoben werden, um Vielflieger*innen stärker zur Verantwortung zu ziehen und Mobilität gerechter zugänglich zu machen.

Probleme sozialer, globaler oder Generationengerechtigkeit

Die Einführung von Steuern und Abgaben im Luftverkehr behebt ein zentrales Gerechtigkeitsproblem bei der Besteuerung von Energie. Studien zeigen, dass ein Großteil der Flugreisen in Deutschland und weltweit von Vielflieger*innen mit hohem Einkommen getätigt werden. Gerade dieser Bereich ist jedoch von einer Besteuerung weitgehend ausgenommen, während beispielsweise Strom und Benzin voll besteuert werden.

Weiterführende Literatur, Quellen

  1. Umweltbundesamt: Umweltschädliche Subventionen in Deutschland (2016, abgerufen am 21.2.2020) https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschaedliche-subventionen-in-deutschland-2016
  2. Umweltbundesamt: Umweltschonender Luftverkehr: lokal – national – international (2019, abgerufen am 21.2.2020) https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umweltschonender-luftverkehr

Diese Maßnahme steht unter der Lizenz „CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication“