gerechte Wohn- und Raumplanung
Lockerung des Denkmalschutzes
Was ist die Maßnahme?
Den Stadtkern zur Halbwertzeit der Gebäude ausdünnen, nach oben so wie nach außen durch gesunde, Mensch-Natur und Kultur bezogene Baumaßnahmen erweitern. Dadurch den mindestraumanspruch für Menschen auf 15m2 pro Person anheben.