Anpassung des Dienstwagenprivilegs
Was ist das Problem?
Die steuerliche Handhabung sogenannter Dienstwagen widerspricht den basalen Klimaschutzzielen. Meist wird ein Dienstwagen pauschal mit einem Prozent vom Neupreis pro Monat versteuert. Da diese Regelung unabhängig von der Intensität der Nutzung ist, ist sie umso attraktiver, je mehr Kilometer der Wagen gefahren wird. Ein zweites Problem ist die mangelnde Nachhaltigkeit: da die Versteuerung in der Zeit konstant ist, motiviert die Regelung dazu, die Dienstwagen häufig zu erneuern. Außerdem kann das Unternehmen, welches den Dienstwagen stellt, neben der steuerlichen Förderung der Angestellten das Fahrzeug und alle damit verbundenen Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Das ist auch bei Privatnutzung des Fahrzeugs durch die Arbeitgeberin möglich.
Was ist die Maßnahme?
- Beschränkung der Absetzbarkeit von Anschaffungs- und Betriebskosten abhängig vom (echten) CO2-Ausstoß des Fahrzeuges.
- Festsetzung einer Absenkung der Grenzwerte in jedem Kalenderjahr.
- Bevorzugung der Weiternutzung von Fahrzeugen gegen Neubeschaffung durch das zu Grunde legen des Restwertes.
- Anpassung des geldwerten Vorteils bei der Angestellten abhängig von der Fahrleistung und dem (echten) CO2-Ausstoss des Fahrzeuges.
- Keine spezielle Bevorzugung von Hybrid oder Elektrofahrzeugen sondern Bewertung ihres CO2-Ausstosses gemäß lokalem Strom-Mix oder optional nachgewiesenem, eingekauftem Strom-Mix der Angestellten.
Dafür ist eine Anpassung des Steuerrechtes notwendig.
Probleme sozialer, globaler oder Generationengerechtigkeit
Das Dienstwagenprivileg kann vor allem von Menschen genutzt werden, die finanziell besser gestellt sind. Eine Verringerung der finanziellen Bevorzugung stellt einen kleinen Beitrag zur Stärkung sozialer Gerechtigkeit dar.
Weiterführende Literatur, Quellen
- germanwatch: Das Dienstwagenprivileg - Freifahrtsschein für CO2-Schleudern? (abgerufen am 21.2.2020) https://germanwatch.org/sites/germanwatch.org/files/announcement/6388.pdf