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Gerechte Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Waldnutzung

Schrittweise Reduktion der Futtermittelflächen

Was ist das Problem?

Die Dominanz der klimaschädlichen Tieproduktion in der Landwirtschaft (vgl. Verpflichtung zum Rückbau von Tierproduktion) zeigt sich in ihrem immensen Flächenverbrauch: Über 50% der deutschen landwirtschaftlichen Fläche werden als Futterflächen beansprucht, davon über 60% für den Anbau von Futtermitteln, der Rest als Weideland (alle Angaben für 2013 entsprechend BMEL[1]).

Unter diesen Flächenanteil fallen ehemalige Moorgebiete vor allem in Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Meckenburg-Vorpommern, die besonders hohe → Treibhausgasemissionen verursachen und trockengelegt werden müssen (vgl. Schutz und Wiedervernässung von Moorböden).

Aber auch andere Maßnahmen zum Klimaschutz in der Landwirtschaft erfordern Flächen: für die Umstellung auf flächenintensiveren Ökolandbau, für den Anbau nachwachsender Rohstoffe, sowie für die Nutzung von Boden und Vegetation als CO2-Senke.

Durch Reduktion der Futtermittelfächen lassen sich diese Flächen gewinnen, ohne dass der Umfang lokal erzeugter Nahrungsmittel abnimmt. Denn zur Erzeugung von 1 Kalorie tierischer Nahrung wird 2-30 mal mehr Fläche benötigt als für die selbe Menge pflanzlicher Nahrung (Getreide: 1qm/1Mkal, Rindfleisch: 31,2 qm/1Mkal [2].

Was ist die Maßnahme?

Die Maßnahme besteht in einer Kombination aus Stilllegung und Umwidmung von Futtermittelanbau zu Lebensmittelanbau.

Wie kann die Umsetzung aussehen?

  • Stilllegungen sollten nach klima- und naturschutzfachlichen Gesichtspunkten geschehen (insb. Moore und ehemalige Moore) und bevorzugt größere Betriebe betreffen.
  • Kleinere Betriebe erhalten Ausgleichsflächen, falls hier Stilllegungen erforderlich sind. Ansonsten sind sie nur von Umwidmungsmaßnahmen betroffen.
  • Die stillgelegten Flächen verbleiben im Besitz der Betriebe und werden von diesen naturschutzfachlich nach Maßgaben lokaler Planungsinstanzen gegen Entlohnung oder Bezahlung bewirtschaftet.
  • Bei einem Beginn der Maßnahme in 2025 sollen jährlich ca. 200.000 ha stillgelegt oder umgewidmet werden, um 2050 die Futtermittelflächen auf 15% der Anbauflächen von 2013 zu reduzieren.
  • Die Maßnahme ist langfristig geplant, damit Betriebe sich darauf einstellen können.

Wie wird damit dem Klimawandel entgegen gewirkt?

Einerseits werden die → Treibhausgasemissionen der Tierproduktion (88 Millionen Tonnen CO2/Eq in 2010, Tendenz stark steigend[3]) reduziert, andererseits werden weitere Klimaschutzmaßnahmen erst möglich, wie etwa die Wiedervernässung von Mooren (vgl. Schutz und Wiedervernässung von Moorböden).

Welche anderen Effekte hat die Maßnahme?

Die Tierproduktion wandelt sich zu einer überwiegend → extensiven und damit umweltschonenderen Haltungsmethode und wird überdies stark reduziert, mit extrem positiven Folgen für → Biodiversität und Wasserwirtschaft. Stickstoffemissionen und die dadurch verursachten Waldschäden werden reduziert.

Wie schnell kann die Maßnahme umgesetzt werden?

Mit der Maßnahme sollte begonnnen werden, nach dem der Futtermittelimport beendet wurde (vgl. Einfuhrstopp für Futtermittel).

Bezüge zu anderen Maßnahmen

Es gibt Bezüge zu folgenden anderen Maßnahmen:

Weiterführende Literatur, Quellen

  1. Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Statistisches Jahrbuch über Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (2015) https://www.bmel-statistik.de/fileadmin/SITE_MASTER/content/Jahrbuch/Agrarstatistisches-Jahrbuch-2015.pdf
  2. Schlatzer (2011): Tierproduktion und Klimawandel. Ein wissenschaftlicher Diskurs zum Einfluss der Ernährung auf Umwelt und Klima, Münster: ,
  3. Food and Agriculture Organization of the United Nations: Modellauswertung für Deutschland mit Standard-Parametern vom 25.10.2019 http://www.fao.org/gleam/en/

Diese Maßnahme steht unter der Lizenz „CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication“