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Gerechte Landwirtschaft, Ernährungssouveränität und Waldnutzung

Reform des Immissionsschutzrechtes

Was ist das Problem?

Im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) haben die Auswirkungen von Imissionen auf den Klimawandel nur eine untergeordnete Rolle.

Was ist die Maßnahme?

Klimaschutz wird bei den Prüfungen immmisionsschutzrechlicher Genehmigungen, die durch die Gewerbeaufsichtsämter erfolgen, eine hohe Priorität eingeräumt. Das Bundesimmissionsschutzgesetz wird dahingehend verändert, dass alle landwirtschaftlichen und lebensmittelverarbeitenden Betriebe, die sich in einem hohe Maße negativ auf das Klima auswirken und für die Versorgung der Bevölkerung nicht essentiell sind, nicht mehr genehmigt werden dürfen. Die Antragsteller*innen stehen dabei in der Beweispflicht. Natur- und Umweltschutzverbände, Anwohner*innen sowie Betroffene des Klimawandels bekommen dahingehend ein umfangreiches Klagerecht, deren Gebrauch kein finanzielles Risiko für sie darstellt.

Wie kann die Umsetzung aussehen?

Das Bundesministerium beschließt eine Reform des BImSchGs und legt es dem Bundestag vor.

Wie wird damit dem Klimawandel entgegen gewirkt?

siehe Rückbau der Tierproduktion

Wie schnell kann die Maßnahme umgesetzt werden?

Mit der Planung der Maßnahme kann sofort begonnen werden.

Weiterführende Literatur, Quellen

Bisheriges Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): http://www.gesetze-im-internet.de/bimschg/index.html


Diese Maßnahme steht unter der Lizenz „CC0 1.0 Universal Public Domain Dedication“