Aberkennung des grundsätzlichen Rechtsanspruchs auf Rodung für Waldbesitzer*innen
Was ist das Problem?
Waldbesitzer*innen haben in Deutschland einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf Erteilung einer Rodungserlaubnis. Dadurch wird zum einen die Entscheidung über die Rodung der demokratischen Kontrolle und Mitbestimmung entzogen. Waldbesitzer*innen sind alleine dazu ermächtigt über Rodung oder Erhaltung des Waldes zu entscheiden, ohne dass die mitbetroffene Bevölkerung in die Entscheidung mit einbezogen wird. Darüber hinaus ist durch den grundsätzlichen Rechtsanspruch die bearbeitende Behörde auch dazu verpflichtet diesen Rechtsanspruch zu gewährleisten. Die Beurteilung der Sachlage kann daher nicht neutral erfolgen, da der Wille der Waldbesitzer*innen schwerer gewichtet wird als vorliegende Sachgründe in Bezug auf Arten-/Umwelt- und Klimaschutz.
Was ist die Maßnahme?
Aberkennung des grundsätzlichen Rechtsanspruchs auf Rodung für Waldbesitzer*innen. Dies erfordert Anpassungen in den Waldgesetzen der Bundesländer.
Wie wird damit dem Klimawandel entgegen gewirkt?
Weniger Rodungsgenehmigungen werden erteilt, wodurch intakte Waldflächen erhalten bleiben und weiterhin CO2 speichern können.
Welche anderen Effekte hat die Maßnahme?
Demokratisierung der Entscheidung über die Erteilung einer Rodungserlaubnis wird ermöglicht.
Weiterführende Literatur, Quellen
- Bundesamt für Justiz: Bundeswaldgesetz: § 9 Erhaltung des Waldes (abgerufen am 22.2.2020) http://www.gesetze-im-internet.de/bwaldg/__9.html